Heft 06/2014 – Ab Seite 241

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Vermögensdelikte – § 263 StGB
Versuchter Sportwettenbetrug bei bloßem Fürmöglichhalten einer Manipulation?
BGH (Beschluss vom 11.03.2014 – 4 StR 479/13)

Bei einem versuchten Sportwettenbetrug ist der Vorsatz auf die Täuschung über Tatsachen zu verneinen, wenn der Wettende eine Manipulation bei dem wettgegenständlichen Sportereignis für möglich hält, dies aber gegenüber dem Wettanbieter verschweigt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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