JURISTISCHES REPETITORIUM

KISS
AKADEMIE

Wir machen Juristen.

Herzlich Willkommen auf den Seiten der KissAkademie

Wir sind ein klassisches Juristisches Repetitorium mit hochprofessionellen Dozenten. Gegründet wurde das Repetitorium bereits im Jahre 1968. Jahrzehntelang war das Unternehmen Kooperationspartner von Alpmann Schmidt (bis 2007), sodann des Verlages C.H. Beck unter dem Namen BeckAkademie – Juristische Lehrgänge. Zum 1. Januar 2013 haben wir uns nun auch namensmäßig selbständig gemacht und gehen damit konsequent den letzten Schritt in die Selbständigkeit.

Unser Kooperationspartner ist der Verlag C.F. Müller aus Heidelberg, der mit seinem Lehrbuchprogramm zur Vervollständigung des Angebots der KissAkademie beiträgt.

Mit einem über Jahrzehnte entwickelten, immer weiter verfeinerten Ausbildungsprogramm sowie einem Team von exzellenten Repetitoren wollen wir dem wissenschaftlichen und praktischen Anspruch Ihrer Prüfer gerecht werden, ohne dabei die Vorzüge einer leistungsorientierten Examensvorbereitung eines Repetitoriums zu vernachlässigen. Bei uns erwartet Sie ein in sich geschlossenes, vollständiges und extrem anspruchsvolles Examensvorbereitungsprogramm, das an Flexibilität seinesgleichen sucht.

Unser Kurs- und Unterlagensystem ist an jeden unserer Kursorte angepasst, so dass wir den Anforderungen des Prüfungsamtes in Ihrem Bundesland gerecht werden. Setzen Sie auf Ihrem Weg zum Examen auf die jahrzehntelange Erfahrung professioneller Repetitoren.

Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere Leistungen und unser Angebot. Sollten wir Ihre Frage auf diese Weise einmal nicht zufriedenstellend lösen können, so würden wir uns über eine E-Mail an info@jura-rep.de sehr freuen.

 Das Büro ist in der Zeit vom 22.12.2023-07.01.2024 nicht besetzt. Bitte senden uns eine E-Mail an info@jura-rep.de.

UNSERE LEISTUNGEN

Vorbereitung auf das 1. Examen

Den für Sie in Ihrem Bundesland relevanten Examensstoff vermitteln wir anhand von Kurseinheiten mit einer Länge von jeweils 1 3/4 bzw. 2 Stunden an drei Tagen in der Woche. Dem liegt jeweils ein ausgefeiltes, extrem flexibles, aber damit auch kompliziertes Kursprogramm zugrunde.

Vorbereitung auf das 2. Examen

Das zweite Staatsexamen ist mittlerweile länderübergreifend ein Klausurexamen mit mündlicher Prüfung geworden. Grundlage der Vorbereitung auf das zweite Examen sind bei uns die systematischen Kurse, die innerhalb von 21 (= Zivilrecht), 11 (= Strafrecht) oder 10 (= Öffentliches Recht) Sitzungen mit jeweils 3 Wochenstunden gezielt auf die Klausuren, deren Zeitmanagement und deren typische Fragestellungen vorbereiten.

Crashkurse

Zwei- bis dreimal jährlich bieten wir – bundeslandabhängig – unsere Crash-/Kommentar-Kurse an. In diesen wird der Examensstoff an drei Wochenenden aufgearbeitet. Die Kurse fürs erste Examen finden jeweils von Freitag bis Sonntag, die fürs zweite Examen jeweils am Samstag im materiellen und am Sonntag im Prozessrecht statt und nehmen aktuelle Rechtsprechung besonders in den Blick.

Aktuelle Rechtsprechung

Die KissAkademie - Rechtsprechungsübersicht wendet sich als Monatszeitschrift an Studenten und Referendare, die im Dschungel der Ausbildungsliteratur - neben den abstrakten Lernstoffen – den Blick für die aktuellen Fragen und Probleme in der Prüfungsvorbereitung nicht verlieren wollen.

UNSERE STANDORTE

STANDORT
Hamburg

Unsere Kursräume in Hamburg sind zentral in der Rothenbaumchaussee 38, schräg gegenüber vom Rechtshaus der Universität Hamburg gelegen.

STANDORT
Berlin

Unsere Kursräume für Berlin-Dahlem sind in der Peter-Lenné-Str. 1-3 in der Freimaurerloge gelegen.

ONLINE
Kurse

Wir bieten einen Onlinekurs an, in dem die Lerninhalte unserer Präsenzkurse – live über die Webanwendung Cisco Webex und mit jederzeit verfügbaren Aufzeichnungen dieser Veranstaltungen – vermittelt werden. Dieser ermöglicht eine Examensvorbereitung von höchster Qualität von Ihrem Zuhause aus.

zeitschriften
  • Öffentliches Recht

    Heft 12/2023 – Ab Seite 498

    1,99 

    Verwaltungsrecht – §§ 28 Abs. 1, 32 IfSG; Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG
    Keine Entschädigung für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers im „ersten Lockdown“
    BGH (Urteil vom 03.08.2023 – III ZR 54/22)

  • Jahrgang 2023

    Heft 12/2023 – Ab Seite 495

    1,99 

    Verfassungsrecht – Art. 13 Abs. 1 GG
    Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung wegen Beleidigung in einer Chatgruppe
    BVerfG (Beschluss vom 12.07.2023 – 1 BvR 58/23)

  • Strafrecht

    Heft 12/2023 – Ab Seite 493

    1,99 

    Strafprozessrecht – §§ 32d, 44, 45 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen defektem beA
    BGH (Beschluss vom 05.09.2023 – 3 StR 256/23)

  • Strafrecht

    Heft 12/2023 – Ab Seite 489

    1,99 

    Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 25, 239, 239 a, 239 b, 249, 250, 253, 255 StGB
    Ausreichende Stabilisierung bei § 239a StGB durch Fesselung
    BGH (Beschluss vom 10.05.2023 – 4 StR 515/22)