, ,

Heft 01/2025 – Ab Seite 13

1,99 

SchuldR BT – §§ 543 Abs. 1, 2 S.1 Nr. 3, 573 Abs. 1, 2 Nr. 1, 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Ordentliche Kündigung bei Zahlung innerhalb der Schonfrist
BGH (Urteil vom 23.10.2024 – VIII ZR 177/23)

SKU: 012025-13 Categories: , ,

1. Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung.

2. Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war.

(Gekürzte amtliche Leitsätze des Gerichts)