Eine bewusste Selbstgefährdung lässt grundsätzlich die Erfolgsabwendungspflicht des eintrittspflichtigen Garanten nicht entfallen, wenn sich das allein auf Selbstgefährdung angelegte Geschehen erwartungswidrig in Richtung auf den Verlust des Rechtsguts entwickelt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2016, Strafrecht, Heft 05/2016
Heft 05/2016 – Ab Seite 193
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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 13, 212, 221, 323 c StGB
Totschlag durch Unterlassen trotz vorangegangener eigenverantwortlicher Selbstgefährdung
BGH (Beschluss vom 05.08.2015 – 1 StR 328/15)
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