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Heft 10/2025 – Ab Seite 407

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 25, 211, 212, 221, 223, 224 StGB
Schwere Körperverletzung und die Erfolgszurechnung beim Mittäterexzess
BGH (Beschluss vom 19.03.2025 – 6 StR 585/24)

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Bei exzessiven Gewalthandlungen einzelner Mittäter, welche bei einer Körperverletzung eine schwere Folge herbeiführen, kann eine Zurechnung für die anderen Mittäter nur erfolgen, wenn ihren mittätschaftlich begangenen Gewalthandlungen die spezifischen Gefahren der schweren Folge bereits innewohnten.

(Leitsatz des Bearbeiters)