Der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst auch die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks oder des aufstehenden Gebäudes.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2016, Heft 11/2016
Heft 11/2016 – Ab Seite 428
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SchuldR BT – §§ 434 Abs. 1 S.3, 444 BGB
Zur Reichweite eines Gewährleistungsausschlusses bei öffentlichen Äußerungen des Verkäufers
BGH (Urteil vom 22.04.2016 – V ZR 23/15)
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