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Heft 11/2016 – Ab Seite 428

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SchuldR BT – §§ 434 Abs. 1 S.3, 444 BGB
Zur Reichweite eines Gewährleistungsausschlusses bei öffentlichen Äußerungen des Verkäufers
BGH (Urteil vom 22.04.2016 – V ZR 23/15)

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Der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst auch die nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks oder des aufstehenden Gebäudes.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)