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Heft 02/2017 – Ab Seite 67

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Strafrecht AT – §§ 32, 185, 223 StGB
Notwehr bei Angriffen von Schuldunfähigen
OLG Düsseldorf (Beschluss vom 2.06.2016 – III – 1 WS 63/16)

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Das Notwehrrecht kann bei Angriffen Schuldunfähiger einzuschränken sein. Allerdings muss der Angegriffene nicht die Flucht ergreifen, wenn ihm dabei ein substanzieller Rechtsverlust droht.
(Leitsatz des Bearbeiters)