Bei dem von Netflix angebotenen Mitgliedschaftsvertrag über die Nutzung von Streaminginhalten handelt es sich um einen gemischten Vertrag, dessen Schwerpunkt nicht im Miet-, sondern im Dienstvertragsrecht liegt; auf ihn sind daher ausschließlich die Vorschriften über den Dienstvertrag anzuwenden.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Zivilrecht, Jahrgang 2026, Heft 05/2026
Heft 05/2026 – Ab Seite 179
2,49 €
SchuldR AT / BT – §§ 305, 307, 309, 535, 548a, 611, 620 BGB
Zur rechtlichen Einordnung eines Netflix-Abos
BGH (Urteil vom 16.04.2026 – III ZR 152/25)
incl. 19% VAT
