Heft 11/2017 – Ab Seite 445

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Nichtvermögensdelikte – §§ 211, 212, 223, 224, 227 StGB
Subjektive Anforderungen an eine heimtückische Tötung
BGH (Urteil vom 14.06.2017 – 2 StR 10/17)

Für die Annahme der Heimtücke muss der Täter die Arglosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt haben. Ob dieses Ausnutzungsbewusstsein bestand, muss anhand der Umstände des Einzelfalles bestimmt werden.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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