1. Die Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit gemäß § 7 Nr. 5 BRAO stellt einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG dar.
2. Eine solche Versagung kann in Bezug auf Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt erscheinen.
(Leitsätze der Bearbeiter)
Jahrgang 2018, Öffentliches Recht, Heft 02/2018
Heft 02/2018 – Ab Seite 75
1,99 €
Verfassungsrecht – Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG
Verfassungsbeschwerde wegen Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
BVerfG (Beschluss vom 22.10.2017 – 1 BvR 1822/16)
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