Heft 05/2018 – Ab Seite 196

1,99 

SKU 052018-196 Kategorien , ,

Vermögensdelikte – §§ 123, 223, 239, 239a, 239b, 240, 241, 242, 243, 244, 249, 250, 253, 255, 303 StGB
Brecheisen als gefährliches Werkzeug
BGH (Urteil vom 10.01.2018 – 2 StR 200/17)

1. Ein gefährliches Werkzeug wird im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat bei der Drohung verwendet, wenn es von dem Nötigungsopfer sinnlich wahrgenommen wird. Dabei ist jedoch keine optische Wahrnehmung erforderlich; vielmehr genügt auch eine taktile Wahrnehmung, ohne dass das Opfer den Gegenstand genau identifizieren können muss.
2. Ein gefährliches Werkzeug wird bei sich geführt, wenn der Gegenstand objektiv abstrakt – und nicht situationsbezogen – eine „Waffenersatzfunktion“ aufweist.
(Leitsätze des Bearbeiters)

Weitere Hefte