Auch wenn Dritte in das Geschehen eingreifen, ist nicht zwangsläufig ein Fehlschlag anzunehmen oder die Freiwilligkeit beim Rücktritt zu verneinen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 24, 211, 212, 223, 224 StGB
Rücktritt trotz Eingreifen Dritter
BGH (Beschluss vom 07.03.2018 – 1 StR 83/18)
Auch wenn Dritte in das Geschehen eingreifen, ist nicht zwangsläufig ein Fehlschlag anzunehmen oder die Freiwilligkeit beim Rücktritt zu verneinen.
(Leitsatz des Bearbeiters)