Heft 04/2019 – Ab Seite 156

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Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 223, 224, 240, 242, 244, 249, 250, 253, 255 StGB
Keine Zueignungsabsicht beim Löschen von Bildern
BGH (Beschluss vom 11.12.2018 – 5 StR 577/18)

Es liegt keine Zueignungsabsicht vor, wenn der Täter an ein Handy gelangen will, nur um darauf gespeicherte Bilder zu löschen.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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