Heft 06/2019 – Ab Seite 237

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Vermögensdelikte – §§ 25, 123, 239, 239a, 239b, 240, 241, 249, 250, 253, 255, 266 StGB
Zur Wegnahme beim Raub
BGH (Beschluss vom 09.01.2019 – 2 StR 288/18)

Ein Gewahrsamsbruch kann nicht angenommen werden, wenn der übergeordnete Gewahrsamsinhaber mit der Ansichnahme der Sache einverstanden ist.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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