Das zur Erfüllung des Tatbestandes erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2019, Strafrecht, Heft 07/2019
Heft 07/2019 – Ab Seite 280
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 25, 257, 258, 259, 263, 267 StGB
Hehlerei bei Täuschung des Vortäters
BGH (Urteil vom 10.10.2018 – 2 StR 564/17)
incl. 19% VAT