Bei einer seitlichen Kollision eines geschobenen Fahrrades gegen einen fahrenden Pkw, bei welcher es zu keiner weitergehenden Gefährdung kommt, fehlt es an dem für § 315b StGB erforderlichen verkehrsspezifischen Zusammenhang zwischen dem Eingriff und der Beschädigung des Pkw.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2021, Strafrecht, Heft 05/2021
Heft 05/2021 – Ab Seite 193
1,99 €
Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 223, 224, 303, 315, 315b StGB
Anforderungen an den Zusammenhang bei § 315b StGB
BGH (Beschluss vom 21.10.2020 – 4 StR 151/20)
incl. 19% VAT