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Heft 06/2021 – Ab Seite 239

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Nichtvermögensdelikte – §§ 211, 222, 315c, 315d StGB
Anforderungen an § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
BGH (Beschluss vom 17.02.2021 – 4 StR 225/20)

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1. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nicht verfassungswidrig, da die einzelnen Tatbestandsmerkmale mit den herkömmlichen Auslegungsmethoden ausreichend bestimmt werden können.
2. Die Absicht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, liegt auch vor, wenn diese Geschwindigkeit nur als notwendiges Zwischenziel angestrebt wird.
3. Bei einer Polizeiflucht kann deshalb auch die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, vorliegen.
(Leitsätze des Bearbeiters)