Heft 07/2022 – Ab Seite 281

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Nichtvermögensdelikte – §§ 185, 187 StGB
Ehrverletzung durch Äußerungen zur „Ehe für alle“
OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 8.2.2022 – 2 Ss 164/21)

1. Die Beleidigung einzelner Menschen unter einer Kollektivbezeichnung setzt eine erfolgte Individualisierung voraus.
2. Dies ist nur möglich, wenn die Gruppe derart überschaubar ist, dass der Einzelne sich dadurch in seiner individuellen Ehre angegriffen fühlen kann. Dies ist objektiv zu bestimmen und nicht von dem subjektiven Ehrgefühl einzelner Gruppenmitglieder abhängig.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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