Wird ein im Verkehrsraum abgestellter Anhänger infolge eines Anstoßes durch ein Drittfahrzeug in Bewegung versetzt und beschädigt im Rollvorgang ein Gebäude, verwirklicht sich eine typische Gefahrenquelle des Straßenverkehrs, die bei wertender Betrachtung vom Schutzzweck des § 19 Abs. 1 S.1 StVG erfasst wird.
Zivilrecht, Jahrgang 2023, Heft 04/2023
Heft 04/2023 – Ab Seite 145
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StraßenverkehrsR – § 19 StVG
Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Fahrzeuganhängers gemäß § 19 Abs. 1 S.1 StVG
BGH (Urteil vom 07.02.2023 – VI ZR 87/22) – im Heft ab Seite 145
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