Heft 04/2023 – Ab Seite 147

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SchuldR AT – § 280 Abs. 1 S. 1 BGB; §§ 2, 4 BPolG; § 5 Abs. 1 S. 1, 2; § 8 Abs. 1 S. 1, Nr. 1 LuftSiG
Kein Schadensersatz für Flugpassagier wegen fehlender Nutzbarkeit von EasyPASS
BGH (Urteil vom 08.12.2022 – III ZR 204/21) – im Heft ab Seite 147

1. Verzichtet ein Fluggast auf die Einplanung eines ausreichenden Zeitpuffers von zwei bis drei Stunden vor dem Abflug, weil er das automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS nutzen möchte, muss er sich rechtzeitig über dessen Modalitäten informieren, wenn er mit diesen nicht vertraut ist. Auf ersichtlich nicht abschließende Hinweise des Flughafenbetreibers auf dessen Internetseite darf er sich nicht verlassen.
2. Unterlässt er dies, riskiert er, die Systemvoraussetzungen nicht zu erfüllen und mangels hinreichenden Zeitpuffers den gebuchten Flug zu verpassen, zumal er sich auf die ständige Betriebsbereitschaft der computergestützten elektronischen Grenzkontrolle nicht ohne weiteres verlassen darf. Er begibt sich damit freiwillig in eine prekäre Situation, deren Folgen letztlich von ihm herbeigeführt und von ihm zu tragen sind.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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