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Heft 03/2024 – Ab Seite 104

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SchuldR BT – § 543 Abs. 1 BGB
Außerordentliche Kündigung wegen Zerstörung der das Mietverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage
BGH (Urteil vom 29.11.2023 – VIII ZR 211/22)

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Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass diese zumindest auch durch pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB zuzubilligen.

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)