Heft 09/2024 – Ab Seite 345

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SchuldR AT – § 313 Abs. 1 BGB
Störung der Geschäftsgrundlage bei Hotelaufnahmeverträgen
BGH (Urteil vom 8. Mai 2024 – XII ZR 7/23)

Zur Anpassung eines Hotelaufnahmevertrages nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage, wenn die Zimmerbuchung aus Anlass des Besuchs einer nach der Buchung abgesagten Großveranstaltung erfolgte (hier: Absage der Hannover-Messe 2020 infolge von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19- Pandemie).

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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