Die bloße Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe stellt für sich genommen noch keinen tätlichen Angriff im Sinne von § 114 StGB dar.
(Leitsatz des Bearbeiters)
1,99 €
Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 113, 114, 223, 224, 240, 241 StGB
Tätlicher Angriff bei Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe?
BGH (Beschluss vom 21.03.2024 – 3 StR 300/23)
incl. 19% VAT
Die bloße Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe stellt für sich genommen noch keinen tätlichen Angriff im Sinne von § 114 StGB dar.
(Leitsatz des Bearbeiters)