Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2013, Zivilrecht, Heft 04/2013
Heft 04/2013 – Ab Seite 131
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SchadErsR – §§ 249, 251, 253 BGB
Erweiterung des Kommerzialisierungsgedankens auf Telefon-, Telefax- und Internetanschlüsse?
BGH (Urteil vom 24.01.2013 – III ZR 98/12)
incl. 19% VAT