Heft 06/2013 – Ab Seite 214

1,99 

SKU 062013-214 Kategorien , ,

SchadErsR – § 249 Abs. 2 BGB
Abzug nicht angefallener Lohnnebenkosten bei fiktiver Schadensabrechnung nach § 249 Abs. 2 BGB?
BGH (Urteil vom 19.02.2013 – VI ZR 69/12)

Bei einer (fiktiven) Schadensabrechnung nach § 249 Abs. 2 S.1 BGB umfassen die erforderlichen Reparaturkosten auch allgemeine Kostenfaktoren wie Sozialabgaben und Lohnnebenkosten.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte