Bei der Prüfung der Besorgnis der Befangenheit können auch dienstliche Stellungnahmen desjenigen, welcher wegen dieser Besorgnis abgelehnt wird, berücksichtigt werden, die dieser bezüglich der Ablehnung tätigt.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2013, Strafrecht, Heft 06/2013
Heft 06/2013 – Ab Seite 242
1,99 €
Strafprozessrecht – §§ 24, 338 Nr. 3 StPO
Befangenheit eines Richters
BGH (Urteil vom 18.10.2012 – 3 StR 208/12)
incl. 19% VAT