Heft 04/2014 – Ab Seite 134

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BGB AT / SchuldR BT / ZPO – §§ 199, 200, 204, 209, 281, 535, 548 BGB
Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruches statt der Leistung iRv § 548 Abs. 1 BGB
BGH (Urteil vom 08.01.2014 – XII ZR 12/13)

1. Die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB gilt auch für die Ansprüche des Vermieters auf Erfüllung der vom Mieter vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht und auf Schadensersatz wegen deren Nichterfüllung (im Anschluss an… NJW 2010, 2652 Rn. 12).
2. Die Verjährungsfrist eines wegen Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht auf §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gestützten Schadensersatz-anspruchs beginnt gemäß § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB bereits mit Rückgabe der Mietsache zu laufen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist (im An-schluss an BGH… NJW 2006, 1588 Rn. 9).
3. Eine wirksame Klageerhebung hemmt die Verjährung auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung – von der Sachbefugnis abgesehen – noch nicht alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, etwa eine für einen Schadensersatzanspruch nach § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Fristsetzung noch fehlt (im Anschluss an BGHZ 172, 42 = NJW 2007, 1952 Rn. 43; BGH… NJW-RR 2003, 784 und… NJW 1999, 2115).
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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