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Heft 09/2014 – Ab Seite 367

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Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 211, 212, 223, 224 StGB
Anforderungen an eine heimtückische Tötung
BGH (Beschluss vom 29.04.2014 – 3 StR 21/14)

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1. Ein versuchter heimtückischer Mord setzt voraus, dass der Täter Vorsatz darauf hat, die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers auszunutzen.
2. Daran fehlt es, wenn er die (irrtümliche) Vorstellung hat, dass das Opfer sich der Gefahrensituation bereits bewusst ist.
(Leitsätze des Bearbeiters)