1. Aus Art. 46 Abs. 2 GG können sich nicht ohne weiteres Rechte eines einzelnen Abgeordneten gegenüber dem Bundestag ergeben. Der einzelne Abgeordnete hat aber aus Art. 46 Abs. 2 i.V.m. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG einen Anspruch darauf, dass sich das Parlament bei der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht von sachfremden, willkürlichen Motiven leiten lässt. Zudem enthält Art. 46 Abs. 2 GG ein Verfahrenshindernis, das die öffentliche Gewalt bei allen Maßnahmen, die sie gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages richtet, streng zu beachten hat; auf dieses Verfahrenshindernis kann sich auch der einzelne Abgeordnete berufen.
2. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht der Grundsatz der materiellen Subsidiarität entgegen, sofern der Beschwerdeführer nicht alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen.
3. Zur Rechtfertigung eines Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung zum Zwecke der Strafverfolgung ist der Verdacht erforderlich, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus. Allerdings kann ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat auch durch ein an sich legales Verhalten begründet werden, wenn weitere Anhaltspunkte hinzutreten.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Heft 10/2014 – Ab Seite 411
1,99 €
Verfassungsrecht – Art. 10 Abs. 1, 13 Abs. 2, 46 Abs. 2, 103 Abs. 1 GG
Verfassungsbeschwerde eines Bundestagsabgeordneten (Fall „Edathy“)
BVerfG (Beschluss vom 15.08.2014 – 2 BvR 969/14)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 02/2014
Heft 02/2014 – Ab Seite 075
1,99 €Beamtenrecht – §§ 30 Abs. 1 S. 1, 31 Abs. 1 BeamtVG
Grippeschutzimpfung als dienstliche Veranstaltung
BVerwG (Urteil vom 29.08.2013 – BVerwG 2 C 1.12) -
Heft 02/2014
Heft 02/2014 – Ab Seite 043
1,99 €SchuldR AT / BT – §§ 267, 683, 684, 812 Abs. 1, 816 Abs. 2, 818 Abs. 2 BGB
Umfang der Wertersatzpflicht bei „Besitzkondiktion“
BGH (Urteil vom 20.11.2013 – XII ZR 19/11) -
Heft 01/2014
Heft 01/2014 – Ab Seite 031
1,99 €Strafrecht AT / Vermögensdelikte – §§ 52, 244 a, 303 StGB
Konkurrenzverhältnis von schwerem Bandendiebstahl und Sachbeschädigung
BGH (Beschluss vom 21.8.2013 – 1 StR 332/13) -
Heft 01/2014
Heft 01/2014 – Ab Seite 021
1,99 €SachenR – §§ 1192 Abs. 1a, 1157 S.2; 892 BGB
Gutgläubig einredefreier Erwerb einer Sicherungsgrundschuld vor und nach Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes
BGH (Urteil vom 25.10.2013 – V ZR 147/12)