Heft 01/2013 – Ab Seite 007

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SchuldR BT – § 439 BGB
Zur Reichweite des Nacherfüllungsanspruchs außerhalb von Verbrauchsgüterkaufverträgen (Abgrenzung zum „Fliesenfall“)
BGH (Urteil vom 17.10.2012 – VIII ZR 226/11)

1. § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die Nacherfüllungsvariante „Lieferung einer mangelfreien Sache“ neben dem Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache auch den Einbau der als Ersatz gelieferten Sache erfasst (im Anschluss an EuGH… NJW 2011, 2269 [= NRÜ 2011, 338]; [BGH]… NJW 2012, 1073 [= NRÜ 2012, 157]).

2. Diese richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist auf den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) beschränkt und erstreckt sich nicht auf Kaufverträge zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern.

(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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