Heft 01/2014 – Ab Seite 012

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SchuldR BT – § 439 Abs. 3 BGB
Berufung auf die Einrede des § 439 Abs. 3 S.1 BGB auch noch im Nacherfüllungsprozess?
BGH (Urteil vom 16.10.2013 – VIII ZR 273/12)

Der Verkäufer, der vorprozessual nur das Vorhandensein von Mängeln bestreitet und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert, ist in der Regel nicht daran gehindert, sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch zu berufen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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