Heft 01/2015 – Ab Seite 13

1,99 

SKU 012015-013 Kategorien , ,

SchuldR BT – §§ 536 b, 536 c BGB
Kenntnis des Mieters von Mängeln bei Ausübung einer Verlängerungsoption und Zustimmung zur Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung
BGH (Urteil vom 05.11.2014 – XII ZR 15/12)

1. Die vorbehaltslose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536 b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536 a BGB ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 13. Juli 1970 – VIII ZR 230/68 – NJW 1970, 1740).
2. Nachträgliche Änderungen der Miethöhe (hier: einvernehmliche Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung) könnten für sich genommen die entsprechende Anwendung des § 536 b BGB ebenfalls nicht rechtfertigen; das schließt die Anwendung der Grundsätze des § 242 BGB im Einzelfall nicht aus.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

Weitere Hefte