Heft 01/2017 – Ab Seite 17

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SchuldR AT / BT – §§ 249, 536 Abs. 1, 543 Abs. 2 S. 1 BGB
Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber einem Kündigungsfolgeschaden
BGH (Urteil vom 02.11.2016 – XII ZR 153/15)

1. Die Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens im Rahmen der Zurechnung des Schadenerfolgs richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm. Voraussetzung ist zudem, dass derselbe Erfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (im Anschluss an BGHZ 120, 281, 287 und BGH NJW 2012, 2022).
2. Zum Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber dem auf Erstattung von Umzugskosten als Kündigungsfolgeschaden gerichteten Schadenersatzanspruch des Mieters.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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