Für eine Einschränkung der Notwehr genügt es nicht, wenn der Verteidiger ein notwehrprovozierendes Verhalten an den Tag gelegt hat, sondern der Angreifer muss auch gerade wegen dieser Provokation den Angriff vorgenommen haben.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2021, Strafrecht, Heft 01/2021
Heft 01/2021 – Ab Seite 25
1,99 €
Strafrecht AT / Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 32, 212, 223, 224, 240, 241, 249, 250, 253, 255 StGB
Anforderungen an die Einschränkung der Notwehr wegen einer Provokation
BGH (Beschluss vom 17.06.2020 – 4 StR 658/29)
incl. 19% VAT