Heft 01/2023 – Ab Seite 001

1,99 

SKU 012023-001 Kategorien , ,

BGB AT / SachenR – §§ 134, 138 Abs. 1, 932 Abs. 2, 989, 990 Abs. 1 S. 1 BGB; § 34 Abs. 4 GewO
Verbotenes bzw. wucherähnliches Rechtsgeschäft bei einem „sale and rent back“
BGH (Urteil vom 16.11.2022 – VIII ZR 436/21) – im Heft ab Seite 1

1. Zur Frage des Vorliegens eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts im Falle des (gewerbsmäßigen) Ankaufs von Kraftfahrzeugen und anschließender Vermietung an den Verkäufer im Rahmen eines sogenannten „sale and rent back“.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
2. Zwar erfasst die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen einer Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – im Gegensatz zur Nichtigkeit aufgrund Wuchers (§ 138 Abs. 2 BGB) – eine in Erfüllung des nichtigen Verpflichtungsgeschäfts vorgenommene Verfügung des Benachteiligten in der Regel nicht. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Unsittlichkeit gerade auch im Vollzug des sittenwidrigen Vertrags liegt, wenn also mit dem dinglichen Rechtsvorgang sittenwidrige Zwecke verfolgt werden oder in ihm die Sittenwidrigkeit begründet ist.
(Leitsatz des Bearbeiters)

Weitere Hefte