Heft 01/2024 – Ab Seite 23

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StraßenverkehrsR – § 19 Abs. 4 S.4 StVG
Rückwärtsfahren mit einem Anhänger als „Ziehen“ iSd § 19 Abs. 4 S.4 StVG
BGH (Urteil vom 14.11.2023 – VI ZR 98/23)

Auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist ein „Ziehen“ im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 4 StVG.

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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