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Heft 01/2026 – Ab Seite 42

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Verwaltungsrecht – § 35 S. 1 HmbVwVfG
Kein Verwaltungsakt bei bloßer Ankündigung einer amtlichen Versiegelung von Wohnräumen
VG Hamburg (Beschluss vom 14.07.2025 – 7 E 4584/25)

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Die amtliche Versiegelung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung nach dem Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist (nicht nur mit unmittelbarem Zwang verbunden, sondern zugleich) auch ein Verwaltungsakt.

(Leitsatz des Gerichts)