Heft 02/2015 – Ab Seite 48

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SchuldR BT – §§ 535 Abs. 1 S.2, 536 Abs. 1 BGB
Mängelbeseitigung und Mietminderung wegen vom Mieter schuldhaft herbeigeführter Mängel?
BGH (Urteil vom 19.11.2014 – VIII ZR 191/13)

1. Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die mietvertragliche Pflicht, wegen des Brandschadens nicht den Mieter, sondern die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem hat der Vermieter in einem solchen Fall aufgrund seiner Pflicht zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 S.2 BGB) den Brandschaden grundsätzlich auch dann zu beseitigen, wenn er von einer Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung absieht (Bestätigung und Fortführung von BGH… NJW-RR 2005, 381 unter II 3; …NJW 2007, 292 Rn. 7; … GE 2014, 661 Rn. 5).
2. Zur Frage des erledigenden Ereignisses bei der Beseitigung eines Mangels der Mietsache zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil (Anschluss an und Fortführung von… BGHZ 94, 268, 274…).
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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