Heft 02/2016 – Ab Seite 47

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SchuldR AT / BT – §§ 349, 341 Abs. 3, 640, 641 BGB
Abnahme des Werkes ohne Vorbehalt der Vertragsstrafe
BGH (Urteil vom 05.11.2015 – VII ZR 43/15)

Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist gemäß § 341 Abs. 3 BGB jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme die Aufrechnung mit der Vertragsstrafe erklärt hat und der Anspruch auf Vertragsstrafe infolgedessen bereits vollständig erloschen ist (insoweit Aufgabe von… BGHZ 85, 240).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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