Heft 02/2018 – Ab Seite 49

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SchuldR AT – §§ 242, 280 Abs. 1, 328 BGB
Zu den Voraussetzungen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
BGH (Urteil vom 07.12.2017 – VII ZR 204/14)

Steht den Arbeitnehmern eines Unternehmers nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ein Schadensersatzanspruch gegen den Besteller einer Werkleistung zu, weil sie bei Ausführung der Arbeiten aufgrund einer schuldhaften Verletzung auch ihnen gegenüber bestehender vertraglicher Schutzpflichten durch den Besteller einen Schaden erleiden, scheidet ein weiterer Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegen einen vom Besteller beauftragten Dritten, der für die Schädigung mitverantwortlich ist und dessen Verschulden sich der Besteller nach § 278 BGB zurechnen lassen muss, grundsätzlich aus.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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