Heft 02/2018 – Ab Seite 64

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FamR – §§ 1591, 1592 BGB; §§ 21 Abs. 1 Nr. 4, 49 Abs. 1 PStG; § 11 TSG
Mutterschaftsanerkennung bei einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen
BGH (Beschluss vom 29.11.2017 – XII ZB 459/16)

1. Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, kann abstammungsrechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. September 2017 – XII ZB 660/14 – FamRZ 2017, 1855).
2. Eine von ihr gleichwohl erklärte Mutterschaftsanerkennung ist unwirksam.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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