Heft 02/2021 – Ab Seite 60

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ZPO / SchuldR AT – § 33 ZPO, §§ 313, 535, 543 BGB
Zur Zulässigkeit isolierter Drittwiderklagen im leasingtypischen Dreiecksverhältnis
BGH (Urteil vom 25.11.2020 – VIII ZR 252/18)

Wird der Leasingnehmer vom Leasinggeber auf Zahlung rückständiger Leasingraten oder – nach fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs – auf Schadensersatz statt der Leistung in Anspruch genommen, ist eine gegen den Verkäufer der Leasingsache – aus (leasingtypisch) abgetretenen Sachmängelgewährleistungsrechten des Leasinggebers – erhobene isolierte Drittwiderklage des Leasingnehmers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den Leasinggeber zulässig.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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