Heft 02/2024 – Ab Seite 57

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SchuldR BT – § 826 BGB
Deliktische Haftung des Herstellers gegenüber Leasingnehmern bei unzulässiger Abschaltvorrichtung
BGH (Urteil vom 24.10.2023 – VI ZR 131/20)

Ein etwaiger Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB des Leasingnehmers, eines Finanzierungsleasings mit anfänglich vereinbarter Kaufverpflichtung, bezüglich der für ein Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung gezahlten Leasingraten, ist jedenfalls im Wege der Vorteilsausgleichung vollständig zu kürzen.

(Leitsatz der Bearbeiter)

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