Unbewegliche Gegenstände sind von dem Begriff des gefährlichen Werkzeugs auch bei § 250 StGB nicht erfasst.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2013, Strafrecht, Heft 03/2013
Heft 03/2013 – Ab Seite 115
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 249, 250, 253, 255 StGB
Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges
BGH (Beschluss vom 12.12.2012 – 5 StR 574/12)
incl. 19% VAT