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Heft 03/2013 – Ab Seite 115

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Vermögensdelikte – §§ 249, 250, 253, 255 StGB
Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges
BGH (Beschluss vom 12.12.2012 – 5 StR 574/12)

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Unbewegliche Gegenstände sind von dem Begriff des gefährlichen Werkzeugs auch bei § 250 StGB nicht erfasst.
(Leitsatz des Bearbeiters)