Heft 03/2017 – Ab Seite 101

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SchuldR BT / AT – §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2, 242 BGB
Eigenbedarfskündigung durch eine GbR?
BGH (Urteil vom 14.12.2016 – VIII ZR 232/15)

1. Eine teilrechtsfähige (Außen-) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann sich in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen berufen (Fortführung von… NJW 2007, 2845 Rn 15; …NJW 2009, 2738 Rn 13 f.; …NJW-RR 2012, 237 Rn 23).
2. Der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern sich diese im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet (Bestätigung von …NJW 2003, 2604 unter II 2, sowie …WuM 2003, 463 unter II 1; …BGHZ 165, 75, 79; …NJW 2009, 1141 Rn 12; …NJW 2010, 3775 Rn 14; …NJW-RR 2012, 341 Rn. 24).
3. Die Verletzung dieser Anbietpflicht hat jedoch nicht zur Folge, dass die berechtigt ausgesprochene Eigenbedarfskündigung nachträglich rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam wird. Sie zieht lediglich einen Anspruch auf Schadensersatz in Geld nach sich (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung…).
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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