Heft 03/2017 – Ab Seite 114

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Strafprozessrecht – Art. 101 GG; § 6 MuSchG; §§ 222 a, 222 b, 338 StPO
Fehlerhafte Gerichtsbesetzung wegen Mutterschutzes
BGH (Urteil vom 7.11.2016 – 2 StR 9/15)

Der nachgeburtliche Mutterschutz einer Richterin führt zu einem Dienstleistungsverbot, das ihrer Mitwirkung in der Hauptverhandlung entgegensteht. Deren Fortsetzung ohne Beachtung der Mutterschutzfrist führt zur gesetzwidrigen Besetzung des erkennenden Gerichts.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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