Heft 03/2022 – Ab Seite 95

1,99 

SKU 032022-095 Kategorien , ,

SachenR – §§ 888 Abs. 1, 902 Abs. 1 S. 1 BGB
Zur Verjährung des Zustimmungsanspruchs des Vormerkungsberechtigten
BGH (Urteil, 14.01.2022 – V ZR 245/20)

1. Der aus § 888 Abs. 1 BGB folgende Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten ist in entsprechender Anwendung von § 902 Abs. 1 S. 1 BGB unverjährbar.
2. Ist allerdings der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch verjährt, kann der vormerkungswidrig Eingetragene im Grundsatz die dem Schuldner zustehende Einrede der Verjährung gegen den gesicherten Anspruch erheben und die Zustimmung aus diesem Grund verweigern.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

Weitere Hefte