Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem gehäuften Auftreten von Mängeln ein sogenanntes „Montagsauto“ vorliegt, bei dem eine (weitere) Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, unterliegt der wertenden Betrachtung durch den Tatrichter.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2013, Zivilrecht, Heft 04/2013
Heft 04/2013 – Ab Seite 146
1,99 €
SchuldR BT – §§ 434, 440 S.1, 3. Var. BGB
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung gemäß § 440 S.1, 3.Var. BGB bei gehäuftem Auftreten von Mängeln? – „Montagsauto“
BGH (Urteil vom 23.01.2013 – VIII ZR 140/12)
incl. 19% VAT