Heft 04/2013 – Ab Seite 156

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Strafprozessrecht – §§ 52, 252 StPO
Zum Umfang des Beweisverwertungsverbotes nach § 252 stop
BGH (Beschluss vom 23.10.2012 – 1 StR 137/12)

Das Beweisverwertungsverbot aus § 252 StPO erstreckt sich auch auf Tonbandaufzeichnungen, welche der Zeuge mit Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Vernehmung übergibt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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