Heft 04/2014 – Ab Seite 153

1,99 

SKU 042014-153 Kategorien , ,

Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 239 a, 239 b, 253, 255 StGB
Bemächtigung eines anderen Menschen
BGH (Urteil vom 19.09.2013 – 3 StR 119/13)

1. § 239 a StGB setzt voraus, dass der Täter selbst das Opfer entführt oder sich dessen bemächtigt. Eine Entführung oder Bemächtigung durch Dritte genügt nicht.
2. Allerdings kann der Täter sich eines bereits durch Dritte entführten Opfers noch selbst bemächtigen, wenn er eigenständig Gewalt über das Opfer erlangt.
(Leitsätze des Bearbeiters)

Weitere Hefte